Ein Ausdruck einer Vorsorge Vollmacht. Darauf liegt ein Kugelschreiber.

Information zur Vorsorgevollmacht

Mit zunehmendem Alter kann es vorkommen, dass man nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen für sich selbst zu treffen. Sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, kann für sich selbst und für nahestehende Personen entlastend sein.

Eine Möglichkeit ist die Vorsorgevollmacht.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung, wer für mich später als Vertretung tätig wird, wenn ich nicht mehr alles selbst entscheiden kann. Ich kann mir als Vertretung eine oder mehrere Personen aussuchenwenn diese auch einverstanden ist /sind. Sie soll /sollen mich und meine Wünsche gut kennen, um in der Situation richtig entscheiden zu können.

Die Bereiche, worüber diese Person / diese Personen entscheiden dürfen, kann ich ebenso selbst wählen. Zum Beispiel kann ich bestimmen, dass die Vertretung Verträge für mich abschließen darf, meine Bankgeschäfte erledigen soll oder medizinischen Behandlungen zustimmen muss.

Die Vertretung wird erst wirksam, wenn ein Arzt / eine Ärzt*in bescheinigt, dass ich nicht mehr in der Lage bin, selbständig Entscheidungen zu treffen. Auch in diesem Fall muss ich unterstützt werden, weiterhin selbst zu entscheiden. Meine Meinung muss immer eingeholt werden.

Eine Vorsorgevollmacht kann nur erstellt werden, solange ich noch selbst entscheiden kann. Sie kann jederzeit verändert oder widerrufen werden.

Die Vorsorgevollmacht muss (kostenpflichtig) entweder vor einem / einer Notar*in, vor einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwält*in oder bei einem Erwachsenenschutzverein schriftlich errichtet werden.

Der große Vorteil einer Vorsorgevollmacht ist, dass im Notfall rasch jemand für meine Angelegenheiten eintreten kann. Es vertritt mich eine Person, die ich selbst ausgewählt habe, der ich vertraue und die mich und meine Wünsche gut kennt.

Bei Fragen stehen wir von Rat im Netz gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Infoblatt zur Vorsorgevollmacht.

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