„Ich habe bei meiner Oma miterleben müssen, dass man sie noch im Sterbeprozess an Infusionen angehängt und ihr Leiden so nur verlängert hat. Wenn ich mich am Lebensende befinde, möchte ich in Würde gehen können, ohne dass ich noch an irgendwelche Geräte angeschlossen werde.“
„Wenn es bei mir soweit ist, möchte ich daheim sterben können und nicht allein mit dem Ziel der Lebensverlängerung in ein Krankenhaus verlegt werden.“
Für solche Situationen kann Vorsorge getroffen werden: mit einer Patientenverfügung.
Mit einer Patientenverfügung lege ich im Voraus schriftlich fest, welche medizinischen Behandlungen ich ablehne, wenn ich so schwer krank bin, dass jede Behandlung nur noch ein Hinauszögern des Todes bedeuten würde.
Wenn ich eine Patientenverfügung mache, muss ich noch verstehen können, welche Auswirkungen eine Patientenverfügung hat. Die Patientenverfügung kann nur von einem selbst erstellt werden.
Sie gilt dann, wenn ich mich nicht mehr äußern kann oder Entscheidungen nicht mehr treffen kann (z.B. wenn ich bewusstlos bin).
Ich kann die Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen.
Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Patientenverfügungen.
- verbindliche Patientenverfügung
- nicht verbindliche Patientenverfügung
Verbindlich bedeutet, dass Ärztinnen und Pflegepersonal meinen Willen verbindlich einhalten müssen. Verbindlich ist eine Patientenverfügung nur, wenn bestätigt ist, dass ich medizinisch und juristisch beraten wurde. Voraussetzung für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung ist also eine umfassende ärztliche Aufklärung. Es wird genau festgelegt, welche medizinischen Behandlungen unterlassen werden sollen. Und eine Notarin oder eine Anwält*in berät mich und trägt die Patientenverfügung in das Patientenverfügungsregister ein.
Die Patientenverfügung ist dann für acht Jahre gültig und verbindlich.
Wenn meine Patientenverfügung nicht alle Voraussetzungen erfüllt, ist sie nicht verbindlich. Ärzt*innen und Pflegepersonal sollen sie beachten, müssen sie aber nicht verbindlich einhalten. Ich kann so meinen Willen ausdrücken, die letzte Entscheidung wird dann aber nach medizinischen Kriterien getroffen.
Bei Fragen stehen wir von Rat im Netz gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen, sowie Adressen, an die Sie sich für die Errichtung einer Patientenverfügung wenden können, finden Sie in unserem Infoblatt zur Patientenverfügung.